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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2012 - L 9 AS 1031/11 NZB   

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https://dejure.org/2012,125688
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2012 - L 9 AS 1031/11 NZB (https://dejure.org/2012,125688)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.01.2012 - L 9 AS 1031/11 NZB (https://dejure.org/2012,125688)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. Januar 2012 - L 9 AS 1031/11 NZB (https://dejure.org/2012,125688)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 01.06.2010 - B 4 AS 78/09 R

    Arbeitslosengeld II - Kostensenkungsaufforderung wegen unangemessener

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2012 - L 9 AS 1031/11
    Soweit der Beklagte und Beschwerdeführer vorträgt, das SG habe nicht berücksichtigt, dass die Kläger und Beschwerdegegner aktuell nicht mehr hilfebedürftig seien und insoweit ein etwaiger Nachzahlungsanspruch nach § 44 Abs. 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) bereits aus diesem Grunde (für die Vergangenheit) ausscheide, folgt eine derartige Einschränkung weder aus dem Wortlaut des § 44 SGB X noch des SGB II. Im Übrigen hat bereits das BSG entschieden, dass der Anwendbarkeit des § 44 SGB X zur rückwirkenden Korrektur bestandskräftiger rechtswidriger Leistungsablehnungen und Nachzahlungen für die Vergangenheit keine über die gesetzlich normierten Einschränkungen hinausgehenden Besonderheiten des SGB II entgegenstünden (vgl. BSG, Urteil vom 01. Juni 2010 - B 4 AS 78/09 R - siehe auch BSG, Urteil vom 14. November 2002 - B 13 RJ 47/01 R - von Wulffen, SGB X, 7. Auflage 2010, § 44 Rn. 18).

    Im SGB II gilt diese Einschränkung nach der oben genannten Entscheidung des BSG vom 01. Juni 2010 (B 4 AS 78/09 R) gerade nicht.

  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 54/07 R

    Arbeitslosengeld II - Schonvermögen - selbst genutztes Hausgrundstück -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2012 - L 9 AS 1031/11
    Denn nach der Rechtsprechung des BSG sind unangemessene Heizkosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, wenn der Einzelne die Unangemessenheit nicht erkennen konnte (vgl. BSG, Urteil vom 19. September 2008 - B 14 AS 54/07 R; Berlit in: LPK-SGB 11, 4. Auflage 2011, § 22 Rn. 98 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 17.01

    Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2012 - L 9 AS 1031/11
    Vielmehr muss eine Behörde, bei der die Rücknahme eines belastenden Verwaltungsakts beantragt wird, zunächst prüfen, ob der Verwaltungsakt gegenüber dem Antragsteller bestandskräftig geworden ist, und anderenfalls den Antrag auch als Widerspruch gegen den Verwaltungsakt auslegen (vgl. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 12. Dezember 2001 - 8 C 17/01 - siehe auch Urteil vom 26. März 2003 - 6 C 24/02 -).
  • BSG, 09.06.2011 - B 8 AY 1/10 R

    Asylbewerberleistung - Zugunstenverfahren - Nachzahlung von Analogleistungen gem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2012 - L 9 AS 1031/11
    Im Übrigen liegt - entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers - auch keine Divergenz vor, auch nicht soweit das BSG für das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - (SGB XII) und das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ausgeführt hat, dass Bedarfe, die nicht mehr vorhanden seien, auch nachträglich nicht mehr zu decken seien (vgl. BSG, Urteil vom 26. August 2008 - B 8 SO 26/07 R - zitiert nach juris, Rn. 23; Urteil vom 09. Juni 2011 - B 8 AY 1/10 R, juris Rn. 20).
  • BSG, 26.08.2008 - B 8 SO 26/07 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung - Zugunstenverfahren - keine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2012 - L 9 AS 1031/11
    Im Übrigen liegt - entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers - auch keine Divergenz vor, auch nicht soweit das BSG für das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - (SGB XII) und das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ausgeführt hat, dass Bedarfe, die nicht mehr vorhanden seien, auch nachträglich nicht mehr zu decken seien (vgl. BSG, Urteil vom 26. August 2008 - B 8 SO 26/07 R - zitiert nach juris, Rn. 23; Urteil vom 09. Juni 2011 - B 8 AY 1/10 R, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 26.03.2003 - 6 C 24.02

    Isoliertes Vorverfahren, erfolgreicher Widerspruch, Abhilfe, Rücknahme,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2012 - L 9 AS 1031/11
    Vielmehr muss eine Behörde, bei der die Rücknahme eines belastenden Verwaltungsakts beantragt wird, zunächst prüfen, ob der Verwaltungsakt gegenüber dem Antragsteller bestandskräftig geworden ist, und anderenfalls den Antrag auch als Widerspruch gegen den Verwaltungsakt auslegen (vgl. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 12. Dezember 2001 - 8 C 17/01 - siehe auch Urteil vom 26. März 2003 - 6 C 24/02 -).
  • BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 47/01 R

    Überprüfungsverfahren eines Rentenantrags nach zwischenzeitlicher Rechtsänderung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2012 - L 9 AS 1031/11
    Soweit der Beklagte und Beschwerdeführer vorträgt, das SG habe nicht berücksichtigt, dass die Kläger und Beschwerdegegner aktuell nicht mehr hilfebedürftig seien und insoweit ein etwaiger Nachzahlungsanspruch nach § 44 Abs. 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) bereits aus diesem Grunde (für die Vergangenheit) ausscheide, folgt eine derartige Einschränkung weder aus dem Wortlaut des § 44 SGB X noch des SGB II. Im Übrigen hat bereits das BSG entschieden, dass der Anwendbarkeit des § 44 SGB X zur rückwirkenden Korrektur bestandskräftiger rechtswidriger Leistungsablehnungen und Nachzahlungen für die Vergangenheit keine über die gesetzlich normierten Einschränkungen hinausgehenden Besonderheiten des SGB II entgegenstünden (vgl. BSG, Urteil vom 01. Juni 2010 - B 4 AS 78/09 R - siehe auch BSG, Urteil vom 14. November 2002 - B 13 RJ 47/01 R - von Wulffen, SGB X, 7. Auflage 2010, § 44 Rn. 18).
  • BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 26/00 R

    Geschiedenenwitwenrente - Kindererziehung im Zeitpunkt der Ehescheidung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2012 - L 9 AS 1031/11
    Einem Antragsteller ist gemäß § 44 SGB X - nach erneuter Sach- und Rechtsprüfung - auch dann ein weiterer Bescheid zu erteilen, wenn keine neuen Tatsachen vorgetragen werden und/oder wenn eine Neufeststellung schon wiederholt abgelehnt und dies durch rechtskräftiges Urteil bestätigt worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 16. Mai 2001 - B 5 RJ 26/00 R - Urteil vom 28. Januar 1981 - 9 RV 29/80 - Urteil vom 19. August 1981 - 9 RV 11/81 - Schütze in: von Wulffen, § 44 SGB X, Rn. 38 m.w.N.).
  • BSG, 28.01.1981 - 9 RV 29/80

    Zugunstenbescheid im sozialrechtlichen Verfahren - Wiederholte Ablehnung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2012 - L 9 AS 1031/11
    Einem Antragsteller ist gemäß § 44 SGB X - nach erneuter Sach- und Rechtsprüfung - auch dann ein weiterer Bescheid zu erteilen, wenn keine neuen Tatsachen vorgetragen werden und/oder wenn eine Neufeststellung schon wiederholt abgelehnt und dies durch rechtskräftiges Urteil bestätigt worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 16. Mai 2001 - B 5 RJ 26/00 R - Urteil vom 28. Januar 1981 - 9 RV 29/80 - Urteil vom 19. August 1981 - 9 RV 11/81 - Schütze in: von Wulffen, § 44 SGB X, Rn. 38 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.12.2009 - L 9 AS 909/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2012 - L 9 AS 1031/11
    Macht ein Beschwerdeführer eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache geltend, muss er nach der ständigen Rechtsprechung des BSG, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, Folgendes aufzeigen (vgl. zu diesen Anforderungen auch Senatsbeschluss vom 04. Dezember 2009 - L 9 AS 909/09 NZB -):.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2009 - L 9 AS 1254/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 9 AS 193/11
  • BSG, 19.08.1981 - 9 RV 11/81
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